Selbsttest: Betrifft Sie die KI-Verordnung?

    Beantworten Sie ein paar einfache Fragen zu Ihrem KI-Einsatz. Danach wissen Sie, welche Kennzeichnungs- und Offenlegungspflichten für Sie gelten.

    0 von ca. 6 Fragen beantwortet

    Frage 1 von ca. 6scope

    Werden das KI-System oder seine Ergebnisse (Outputs) in der EU genutzt oder dort für Personen bereitgestellt?

    Auch Anbieter/Betreiber aus Drittstaaten fallen unter die KI-VO, sobald der Output in der EU verwendet wird.

    Dieser Test ersetzt keine Rechtsberatung. Er beruht auf Art. 50 KI-VO (VO (EU) 2024/1689) und den Entwurfs-Leitlinien der EU-Kommission. Verbindlich auslegen kann nur der EuGH. Geltungsbeginn von Art. 50: 2. August 2026.