Selbsttest: Betrifft Sie die KI-Verordnung?
Beantworten Sie ein paar einfache Fragen zu Ihrem KI-Einsatz. Danach wissen Sie, welche Kennzeichnungs- und Offenlegungspflichten für Sie gelten.
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Dieser Test ersetzt keine Rechtsberatung. Er beruht auf Art. 50 KI-VO (VO (EU) 2024/1689) und den Entwurfs-Leitlinien der EU-Kommission. Verbindlich auslegen kann nur der EuGH. Geltungsbeginn von Art. 50: 2. August 2026.