Wie kennzeichne ich KI-generierte Bilder richtig? Fünf Schritte bis zum Nachweis
Lennart Wolf18. September 2026 (aktualisiert)
KI-generierte Bilder richtig zu kennzeichnen heißt, zwei Ebenen zu bedienen: ein sichtbares Label im Bild für Menschen und eine maschinenlesbare Markierung in der Datei für Prüfprogramme, beides so, dass es Upload und Bearbeitung übersteht und sich später belegen lässt. Seit dem 2. August 2026 verlangt der AI Act, die KI-Verordnung der EU, diese Offenlegung von jedem Unternehmen, das ein KI-System in eigener Verantwortung nutzt und täuschend echte KI-Bilder beruflich einsetzt. Wir führen Sie in fünf Schritten von der Frage „Muss ich überhaupt?“ bis zum Nachweis, den Sie im Zweifel vorlegen können.

Schritt 1: Prüfen, ob das Bild überhaupt gekennzeichnet werden muss
Kennzeichnungspflichtig ist, was echt wirkt und mit KI erzeugt oder verändert wurde. Fünf Fragen genügen für die Einordnung.
Nicht jedes Bild, das eine KI berührt hat, braucht ein Label. Das Gesetz zielt auf Deepfakes: durch KI erzeugte oder veränderte Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die echten Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und dabei fälschlich echt wirken. Die Leitlinien der EU-Kommission zu den Transparenzpflichten vom Juli 2026, an denen sich die Aufsichtsbehörden orientieren, machen daraus eine Prüfung, die Sie ohne juristische Beratung durchgehen können:
- Nutzen Sie das Bild beruflich? Nur die rein private Nutzung ist von der Pflicht ausgenommen. Wer ein KI-System für ein Unternehmen in eigener Verantwortung nutzt, ist Betreiber; genauer: Das Unternehmen ist es, die einzelne Person am Rechner gilt nicht als eigener Betreiber (Wer muss KI-Bilder kennzeichnen?).
- Wurde es mit KI erzeugt oder verändert? Auch Mischformen zählen, etwa ein echtes Foto, in das eine Person oder ein Produkt per KI eingefügt wurde.
- Zeigt es etwas, das es gibt oder geben könnte? Ein Drache oder ein autofahrender Elefant ist kein Deepfake. Ein erfundenes, aber realistisches Gesicht schon.
- Würde man es für eine echte Aufnahme halten? Eine Faustregel von uns: Würde jemand aus dem Team fragen, wo das fotografiert wurde? Dann wirkt es echt. Ob Sie täuschen wollten, spielt keine Rolle; es zählt die Wirkung.
- Nur bei „verändert“: Ist die Änderung mehr als Retusche? Farbkorrektur, Rauschunterdrückung oder ein aufgehellter Hintergrund verändern das Gezeigte in der Regel nicht wesentlich. Ein KI-möbliertes Wohnzimmer oder ein hinzugefügtes Produkt schon.
Lautet die Antwort auf die Fragen 1 bis 4 jeweils Ja, und bei veränderten Bildern auch auf Frage 5, kennzeichnen Sie. Für Texte gilt eine eigene Regel mit eigenen Ausnahmen. Auch bei offensichtlich künstlerischen oder satirischen Werken muss offengelegt werden, aber in einer Form, die das Werk nicht stört. Die Grenzfälle im Detail: Was ist ein Deepfake?; ein durchgerechneter Praxisfall: Case Study: Wenn die KI weitermalt.
Wenn Sie Schritt 1 sauber dokumentieren, labeln Sie nur, was gelabelt werden muss, und können später zeigen, warum ein Bild kein Label trägt.
Schritt 2: Das sichtbare KI-Label mit Wortlaut und EU-Icon wählen
Ein kurzer, eindeutiger Hinweis im Bild genügt, am besten das frei nutzbare EU-Icon „AI“ plus ein deutscher Klartext.
Das Gesetz schreibt keinen Wortlaut vor, und einen amtlichen deutschen Mustertext für Bilder gibt es bislang nicht. Was es gibt, sind die Icons der Europäischen Kommission, die zur Gestaltungsempfehlung des Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content passen, des Praxisleitfadens der EU zu diesen Pflichten: das Basis-Icon „AI“, „AI generated“ für vollständig KI-erzeugte Inhalte und „AI modified“ für KI-veränderte Inhalte. Die Kommission stellt sie auf ihrer Seite „EU Icons for labelling AI-generated content“ als SVG und PNG bereit, frei nutzbar und ohne Quellenangabe. In ihren Nutzertests schnitt das Basis-Icon besser ab, wenn ein Textzusatz wie „modified“ dabeistand.
Der Praxisleitfaden sieht für seine Unterzeichner das englische Kürzel „AI“ als Hauptelement des Labels vor; die Wettbewerbszentrale, eine Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft, rät für den deutschen Markt zugleich, eine deutschsprachige Kennzeichnung zu erwägen, weil Gerichte mit englischen Kürzeln in der Werbung bisher kritisch waren. Beides zusammen ist einfach: Icon plus deutscher Klartext. Ein reiner Textbaustein kann die gesetzliche Pflicht ebenfalls erfüllen, wenn er klar und eindeutig ist; die Gestaltungsempfehlung des Praxisleitfadens verfehlt er aber, sobald das Kürzel „AI“ fehlt.
| Situation | Unsere Empfehlung für das Label |
|---|---|
| Vollständig KI-erzeugtes Bild | Icon „AI generated“ plus „KI-generiert“ |
| Echtes Foto, mit KI verändert (Möblierung, eingefügte Person, eingefügtes Produkt) | Icon „AI modified“ plus „Mit KI bearbeitet“ |
| KI-Video oder animiertes Foto | Icon oder Text am Anfang eingeblendet, bei längeren Clips wiederholt, mindestens nach jeder Unterbrechung |
| Mehrere Bilder in einem Beitrag, nur einige mit KI | Jedes betroffene Bild einzeln, nicht nur der Beitrag insgesamt |
Die Wortlaute in der Tabelle sind Vorschläge von on:mint, keine amtlichen Mustertexte. Was bei Deepfakes mit Personen, bei Audio und im Livestream zusätzlich gilt: Deepfakes kennzeichnen: was sichtbar sein muss.
Ein Label, das jeder auf den ersten Blick versteht, ist das Ziel; die EU-Icons liefern es kostenlos.
Schritt 3: Das Label richtig platzieren, und was nicht reicht
Das Label gehört ins Bild, kontrastreich und ohne Klick sichtbar. Bildunterschrift, Alt-Text oder Impressum genügen dem nicht.
Die Leitlinien der Kommission verlangen eine Offenlegung, die „klar“ und „eindeutig“ ist: auffällig und leicht verständlich, zudem klar von anderen Informationen abgesetzt. Was unter normalen Bedingungen leicht übersehen wird, scheitert an dieser Vorgabe. Der Praxisleitfaden übersetzt das in Regeln: Das Label muss ohne Nutzeraktion sofort erkennbar sein, ausreichend lange sichtbar bleiben, direkt in den Inhalt eingebettet sein und sich gegen jeden Hintergrund abheben; als gleichwertige Alternative zur Einbettung nennt er eine Einblendung, die auf dem Inhalt liegt. Als Beispiel für einen geeigneten Ort nennt er eine Ecke ohne andere Einblendungen, etwa oben rechts.
Daraus folgt eine Liste dessen, was in der Praxis regelmäßig als Kennzeichnung angeboten wird und die Platzierungsvorgabe des Praxisleitfadens verfehlt oder riskant ist:
- Ein Hinweis nur im Impressum, in den AGB oder auf einer Unterseite: Das Publikum sieht ihn beim Bild nicht.
- Nur ein Alt-Text oder ein sprechender Dateiname: für Menschen unsichtbar.
- Nur eine Bildunterschrift oder Caption: Das Gesetz schließt sie nicht ausdrücklich aus, aber sie ist nicht in den Inhalt eingebettet und fällt beim Teilen, Screenshot oder Repost weg; das Bild reist ohne sie weiter.
- Ein hellgraues Label auf hellem Hintergrund: formal vorhanden, praktisch unsichtbar.
- Sich auf die Markierung des KI-Tools verlassen: Sie ist maschinenlesbar, das Publikum sieht davon nichts (Schritt 4).
Ein Beispiel: Ein Instagram-Karussell mit dem Hinweis „Bilder mit KI erstellt“ in der Caption. Sobald jemand ein einzelnes Bild speichert und weiterschickt, ist die Kennzeichnung verschwunden. Dasselbe Bild mit Icon in der Ecke trägt seine Kennzeichnung mit.
Platzieren Sie das Label deshalb so, dass es mit dem Bild reist statt mit dem Beitrag.
Schritt 4: Die maschinenlesbare Markierung prüfen und ergänzen
In der Datei sollen Herkunftsangaben stehen, die Software auslesen kann. Ob Ihr Tool sie schreibt, prüfen Sie vor dem Export.
Neben dem sichtbaren Label kennt der AI Act eine zweite Ebene: Die Anbieter generativer KI müssen ihre Ausgaben maschinenlesbar markieren und als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar machen (Art. 50 Abs. 2 AI Act). Der Praxisleitfaden verlangt von den Anbietern generativer KI, die ihn unterzeichnet haben, mindestens zwei Schichten: einen digital signierten, zeitgestempelten KI-Vermerk in den Metadaten, also in den unsichtbaren Zusatzinformationen der Datei, und ein unsichtbares Wasserzeichen in den Bildpunkten selbst. Der verbreitete Standard für die Metadaten heißt C2PA; seine Herkunftsangaben, die Content Credentials, funktionieren wie ein digitaler Pass in der Datei und können ein Bild ausdrücklich als KI-erzeugt oder KI-verändert ausweisen.
Für Sie als Betreiber ist diese Ebene keine Pflicht, aber sie ist Ihr Nachweis. Die Leitlinien erwarten von Betreibern, dass ihre Offenlegung beim vorhersehbaren Publikum ankommt, auch innerhalb der vorhersehbaren Verbreitungskette, und der Praxisleitfaden ermutigt dazu, die Kennzeichnung über den gesamten Verbreitungsweg zu erhalten. Wir empfehlen deshalb, vor dem Export zu prüfen, ob Ihr Tool Content Credentials schreibt. Bildbearbeitungsprogramme mit Content-Credentials-Unterstützung zeigen sie an. on:mint Verify ist eine kostenlose Browser-Erweiterung für Chrome: Sie prüft per Rechtsklick jedes Bild im Netz auf Content Credentials, on:mint-Herkunftsnachweise und KI-Kennzeichnung. Fehlen die Angaben, ergänzen Sie sie, bevor das Bild das Haus verlässt.
Was Sie dabei nicht tun sollten: das Label weglassen, weil die Datei markiert ist. Die Leitlinien sagen ausdrücklich, dass Betreiber sich nicht auf die maschinenlesbare Markierung der Anbieter stützen können. Wie der Standard im Detail funktioniert: C2PA erklärt.
Merken Sie sich die Arbeitsteilung so: Der Anbieter markiert für Maschinen, Sie legen für Menschen offen, und Sie prüfen, ob beides in der Datei steckt.
Schritt 5: Nach Export und Upload kontrollieren
Plattformen entfernen Metadaten häufig. Kontrollieren Sie nach dem Upload, was vom Label und von den Herkunftsangaben übrig ist.
Die Herkunftsangaben in den Metadaten sind nur so lange nützlich, wie sie in der Datei bleiben. Das Standardisierungsgremium hinter C2PA räumt selbst ein, dass Plattformen ohne C2PA-Unterstützung Content Credentials bei der Verbreitung routinemäßig entfernen oder beschädigen können, typischerweise dort, wo sie eigene Ausspielversionen der Bilder erzeugen. Ein Screenshot ist noch radikaler: Er erzeugt eine neue Datei aus den angezeigten Bildpunkten, ohne die Metadaten des Originals. Die Kommission ermutigt Plattformen, Markierungen und Labels zu erhalten; nach dem AI Act verpflichtet sind sie dazu nicht.
Bauen Sie deshalb eine Kontrolle ein: Laden Sie das veröffentlichte Bild von der Plattform herunter und prüfen Sie zweierlei. Ist das sichtbare Label unbeschnitten zu sehen? Sind die Herkunftsangaben noch in der Datei? Fehlen sie, trägt dieses Bild seine Kennzeichnung nur noch im sichtbaren Label und in einem unsichtbaren Wasserzeichen. Das Wasserzeichen ist deshalb die Schicht, auf die es am Ende ankommt: Es sitzt in den Bildpunkten und ist darauf ausgelegt, zu überstehen, was Metadaten löscht. Warum das so ist: KI-Wasserzeichen: was bleibt, wenn die Metadaten verschwinden. Ob das Label, das eine Plattform selbst anbringt, Ihnen etwas nützt: Plattform-Label und gesetzliche Pflicht.
Nach Schritt 5 wissen Sie zweierlei: dass Sie gekennzeichnet haben und was davon beim Publikum ankommt.
So läuft es in mintys
mintys, die KI-Kennzeichnungsapp von on:mint, führt die Schritte 1 bis 4 in einem Durchgang zusammen und liefert den Nachweis gleich mit.
Sie laden ein einzelnes Bild oder eine ganze Serie hoch. mintys unterstützt Sie bei der Einschätzung, ob ein Bild überhaupt kennzeichnungspflichtig ist, damit Sie nur labeln, was gelabelt werden muss. Das sichtbare Label setzt mintys direkt ins Bild, auf Wunsch in Ihrem Corporate Design und in der passenden Größe für jedes Motiv; wechselt das Format, etwa vom Hoch- ins Querformat, bleibt das Label an seinem Platz. Dieselbe Kennzeichnung trägt mintys als Content Credential nach C2PA in die Datei ein und sichert beides mit einem unsichtbaren Wasserzeichen in den Bildpunkten ab, das Zuschnitt, Kompression und erneutes Hochladen übersteht. Am Ende steht ein Nachweis, wann und von wem dieses Bild gekennzeichnet wurde, den Sie bei einer Anfrage in wenigen Klicks vorlegen. Wer laufend viele Bilder produziert, bindet mintys über die Schnittstelle (API) an die eigenen Systeme an; dann wird jede Ausgabe automatisch gekennzeichnet, ganze Bestände lassen sich im Batch verarbeiten (Kennzeichnung über Schnittstellen). Wie mintys im Einzelnen arbeitet: KI-Kennzeichnung mit mintys.
Fazit: KI-generierte Bilder kennzeichnen ist ein Ablauf mit fünf Schritten
Das Problem beim Kennzeichnen ist selten der gute Wille, es ist das fehlende Verfahren. Wer ein KI-System in eigener Verantwortung nutzt und KI-Bilder beruflich einsetzt, ist seit dem 2. August 2026 als Betreiber in der Pflicht, sie sichtbar offenzulegen; die maschinenlesbare Markierung der Anbieter ersetzt das nicht. Zu tun ist deshalb: Prüfen Sie jedes Bild mit den fünf Fragen, setzen Sie ein Label, das mit dem Bild reist, und kontrollieren Sie, was nach dem Upload davon übrig ist. Alle Beiträge der Serie: Überblick zur KI-Kennzeichnungspflicht.
Ob Ihre Kennzeichnung nach dem Upload angekommen ist, prüfen Sie mit on:mint Verify, wie in Schritt 4 beschrieben. on:mint hat den Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content unterzeichnet und kennzeichnet nach dessen Verfahren. Die EU-Kommission hat den Code im Juli 2026 als angemessenes Instrument bestätigt, um die Kennzeichnungspflichten zu erfüllen; nach ihren Leitlinien ist er der bislang einzige EU-weit anerkannte praktische Rahmen, um die Einhaltung zu belegen. Wer mit mintys kennzeichnet, kennzeichnet im Einklang mit dem Code und kann mit weniger Auskunftsersuchen der Aufsicht rechnen: Zusätzliche Nachweise erwarten die Leitlinien vor allem von Unternehmen, die ihre Kennzeichnung nicht an einem anerkannten Kodex ausrichten.
Zum Kostenrisiko: Der AI Act sieht für Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder, bei Unternehmen, bis zu 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt der jeweils niedrigere Betrag. Dazu kommt die Abmahnung: Die Wettbewerbszentrale wertet Verstöße gegen den AI Act als unlauteren Wettbewerb und hat im Juli 2026 eine Beschwerdestelle für KI-Fälle eingerichtet, ausdrücklich auch für fehlende oder falsche Kennzeichnung KI-generierter Werbung. Mit Abmahnungen, also Unterlassungsaufforderungen samt Kostennote, ist deshalb zu rechnen. Was ein Verstoß im Einzelnen kostet: Was ein Verstoß kostet.
Drei Wege im Vergleich. Gegenüber dem Betrachter zählt allein das sichtbare Label; der Nachweis zählt, wenn Dritte Ihr Bild ohne Label weiterverbreiten oder jemand bestreitet, dass es gekennzeichnet war:
| Nur sichtbares Label | Nur Markierung des KI-Tools | mintys by on:mint | |
|---|---|---|---|
| Sichtbares Label im Bild, für den Betrachter ohne Werkzeug erkennbar (Ihre Pflicht als Betreiber, Art. 50 Abs. 4 AI Act) | Erfüllt | Fehlt | Erfüllt |
| Label nach den Vorgaben des Code of Practice: EU-Icon mit Klartext, im Bild, an fester Stelle | Je nach Umsetzung | Fehlt | Erfüllt |
| Kennzeichnung auch maschinenlesbar in der Datei, sodass Plattformen und Prüfprogramme sie erkennen | Fehlt | ErfülltSolange die Metadaten erhalten bleiben. | ErfülltAls Content Credential nach C2PA. |
| Nachweis je Bild, dass und wann gekennzeichnet wurde, auch wenn Label oder Metadaten unterwegs verloren gehen | Fehlt | Fehlt | ErfülltWasserzeichen im Bild, Pass in der Datei, Eintrag in mintys. |
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