KI-Kennzeichnung automatisieren: Anbindung an die eigenen Systeme via API und MCP
Alexander Holz18. September 2026 (aktualisiert)
KI-Kennzeichnung automatisieren heißt: Ihre Systeme übergeben jedes KI-Bild beim Erzeugen, Freigeben oder Veröffentlichen an einen Kennzeichnungsdienst, der es sichtbar labelt, maschinenlesbar markiert und den Vorgang protokolliert. Der AI Act, die KI-Verordnung der EU, verlangt die Offenlegung für jeden Deepfake, also für jedes KI-Bild, das echt wirkt; im Konzern trägt die Pflicht die Gesellschaft, die über den KI-Einsatz entscheidet. Wir zeigen die drei Anbindungswege zu mintys, der KI-Kennzeichnungsapp von on:mint, und was eine Lösung für mehrere Gesellschaften können muss, bis hin zum Nachweis.

Warum die manuelle KI-Kennzeichnung nicht skaliert
Solange ein Mensch jedes KI-Bild einzeln kennzeichnet, hängt die Einhaltung der Pflicht von seiner Aufmerksamkeit ab. Ab einem gewissen Volumen hilft Disziplin nicht mehr; dann ist es eine Prozessfrage.
Die Pflicht zur Offenlegung gilt für jedes einzelne Bild und gegenüber jeder Person, die es sieht (Art. 50 Abs. 5 AI Act). Ein vergessenes Bild ist ein Verstoß, egal, wie viele andere korrekt gelabelt sind, und die Gesellschaft trägt die Pflicht auch für dieses Bild, denn wer nach Weisung handelt (also ein Mitarbeiter), ist kein eigener Betreiber.
Eine Handelsgruppe mit drei Landesgesellschaften und je eigenem Zugang zum Bildgenerator produziert monatlich Kampagnenbilder in dreistelliger Zahl; gekennzeichnet wird von dem, der das Bild exportiert. Das hält, solange jeder daran denkt. Mit jeder weiteren Abteilung und jeder weiteren Gesellschaft steigt die Wahrscheinlichkeit, dass ein Bild ohne Label durchgeht.
Der Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content, der Praxisleitfaden der EU zu diesen Pflichten, verlangt deshalb von Unterzeichnern mit regelmäßiger KI-Nutzung einen Prozess, der korrekte Labels sicherstellt und überprüft und gemeldete Fehler ohne unnötige Verzögerung behebt. Für alle anderen ist das die naheliegende Sorgfalt: Wer nicht weiß, welche Bilder gelabelt sind, kann keine Fehler korrigieren.
Kennzeichnung im System erfüllt dieselbe Pflicht wie am Schreibtisch, nur verlässlicher: Das Gesetz verlangt die klare Offenlegung, sobald jemand das Bild sieht, und schreibt den Weg nicht vor. Ein Bild von Hand kennzeichnen: KI-Bilder kennzeichnen: Schritt für Schritt. Eine Pflicht, die je Bild gilt, braucht ein Verfahren, das je Bild greift; vorher muss klar sein, wer im Konzern in der Pflicht steht.
Wer muss im Konzern kennzeichnen?
Betreiber ist die Gesellschaft, die entscheidet, ob und wie ein KI-System eingesetzt wird; technische Kontrolle über das System ist dafür nicht nötig, auch nicht in dezentralen Abläufen und Konzernstrukturen.
Der Anbieter des KI-Tools muss seine Ausgaben maschinenlesbar markieren (Art. 50 Abs. 2 AI Act); der Betreiber, also wer ein KI-System in eigener Verantwortung nutzt und den Inhalt beruflich einsetzt (Art. 3 Nr. 4 AI Act), muss offenlegen, dass ein Deepfake künstlich erzeugt oder manipuliert wurde (Art. 50 Abs. 4 AI Act), und darf sich dafür nicht auf die Markierung des Anbieters stützen. Mehr: Wer muss KI-Bilder kennzeichnen?.
Wer Betreiber ist, wenn die Mutter den KI-Generator bereitstellt und die Tochter damit arbeitet, hängt davon ab, wer über den Einsatz entscheidet. Die Leitlinien der EU-Kommission zu den Transparenzpflichten vom Juli 2026, an denen sich die Aufsichtsbehörden orientieren, wenden dieses Kriterium ausdrücklich auch auf dezentrale Abläufe und Konzernstrukturen an: Technische Kontrolle über den Betrieb des KI-Systems ist nicht erforderlich, solange die Gesellschaft entscheidet, wofür und wie das System genutzt wird. Eine eigene Konzernregel gibt es nicht; die Zuordnungen in der Tabelle folgen aus diesem Kriterium.
| Konstellation | Betreiber | Warum |
|---|---|---|
| Eine Tochter entscheidet über den KI-Einsatz und nutzt den zentral bereitgestellten Generator oder Kennzeichnungsdienst. | Die Tochter. | Betreiber ist, wer über Zweck und Art des Einsatzes entscheidet; wer nur die Technik bereitstellt, wird dadurch nicht Betreiber. |
| Eine zentrale Marketingeinheit erzeugt Bilder für Schwestergesellschaften und entscheidet über das Ob und Wie. | Die erzeugende Gesellschaft; die Schwester nur, wenn sie das Ob und Wie steuert. | Wer ein Bild nur bestellt, ohne über den KI-Einsatz zu entscheiden und ihn zu kontrollieren, ist kein Betreiber. |
| Mitarbeiter, Freelancer oder Agenturen handeln nach Weisung und unter Kontrolle einer Gesellschaft. | Diese Gesellschaft; Mitarbeiter sind keine eigenen Betreiber, eine Agentur kann daneben Betreiber bleiben. | Wer nach Weisung handelt, ist kein eigener Betreiber; die Gesellschaft bleibt es auch dann, wenn Dritte für sie arbeiten. Zur Agentur: Wer muss KI-Bilder kennzeichnen? |
| Der Konzern entwickelt eine eigene Bild-KI und nutzt sie selbst. | Anbieter (Art. 50 Abs. 2 AI Act) und Betreiber (Art. 50 Abs. 4 AI Act) zugleich. | Wer ein KI-System unter eigenem Namen in Betrieb nimmt und selbst damit Deepfakes erzeugt, trägt beide Pflichten. Praxisfall: Case Study: Wenn die KI weitermalt. |
Wer zentral kennzeichnet und dezentral veröffentlicht, muss außerdem mit verhältnismäßigen Maßnahmen, etwa einer Vertragsklausel mit Verbreitungspartnern, dafür sorgen, dass das Label beim Publikum ankommt. Zuständigkeiten innerhalb einer Gesellschaft: KI-Kennzeichnung im Marketing-Workflow. Steht die Gesellschaft fest, folgt die technische Frage: Wo im Ablauf wird gekennzeichnet?
Drei Anbindungswege in Ihre Systeme: API, Batch und MCP
Im System wird jedes Bild dort gekennzeichnet, wo es entsteht, freigegeben oder veröffentlicht wird: nach einer festen Regel und ohne dass eine Person daran denken muss.
Den Kennzeichnungsdienst dafür liefert mintys, die KI-Kennzeichnungsapp von on:mint. mintys setzt das sichtbare KI-Label ins Bild, schreibt dieselbe Kennzeichnung maschinenlesbar als Content Credential nach C2PA in die Datei und hält fest, wann und von wem gekennzeichnet wurde. C2PA ist ein offener Standard für Herkunftsangaben direkt in der Datei; die Angaben liegen in den Metadaten, unsichtbaren Zusatzinformationen, die mit dem Bild gespeichert werden und die Prüfsoftware auslesen kann. Drei Wege führen von Ihren Systemen zu mintys:
- API (Programmierschnittstelle): ein fest vereinbarter Zugang, über den ein System einem anderen Aufträge schickt und Ergebnisse zurückerhält, ohne dass ein Mensch klickt. Ihr Bildarchiv oder Redaktionssystem schickt jedes KI-Bild beim Erzeugen, Freigeben oder Veröffentlichen an mintys und erhält es gekennzeichnet zurück. Die mintys-API ist für Produktions-Pipelines gebaut und rechnet nutzungsbasiert ab (Usage-Metering).
- Batch (Stapelverarbeitung): viele Dateien in einem Lauf nach denselben Regeln, etwa über Nacht oder vor einem Kampagnenstart; typisch für Kampagnenordner und freiwillig nachgekennzeichnete Bestände. mintys kennzeichnet und prüft ganze Bildbestände in einem Batch.
- MCP (Model Context Protocol): ein offener Standard, über den KI-Agenten externe Werkzeuge aufrufen; ein KI-Agent ist ein KI-Programm, das Aufgaben in mehreren Schritten selbst erledigt, etwa Bilder erzeugt und veröffentlicht. mintys steht über MCP als Werkzeug bereit: Der Agent lässt jedes Bild kennzeichnen, bevor er es weitergibt. Gepflegt wird MCP von der Agentic AI Foundation unter dem Dach der Linux Foundation, aktuelle Spezifikation vom 28. Juli 2026.
Bilder aus der Zeit vor dem 2. August 2026 müssen nicht nachgekennzeichnet werden; die EU-Kommission ermutigt dazu, erwartet aber keinen unverhältnismäßigen Aufwand (Ab wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht?).
Ob API, Batch oder MCP: Für Sie als Betreiber erfüllt die Anbindung die Offenlegungspflicht, weil mintys das sichtbare Label setzt. Sind Sie zugleich Anbieter, etwa mit einer eigenen Bild-KI, markiert mintys Ihre Ausgaben so, wie Art. 50 Abs. 2 AI Act und der Code of Practice es verlangen: maschinenlesbar, indem es jeden Medieninhalt mit Content Credentials nach dem C2PA-Standard verknüpft, und zusätzlich mit einem unsichtbaren Wasserzeichen. In beiden Fällen handelt der Kennzeichnungsdienst in Ihrem Auftrag; die Pflicht bleibt bei Ihrer Gesellschaft. Woran Sie eingekaufte Dienste messen: Kennzeichnungsverfahren im Vergleich.
Damit ist die Anbindung geklärt. Im Konzern kommt eine zweite Frage dazu: Für welche Gesellschaft kennzeichnet der Dienst gerade, und wer darf dabei was?
Was muss eine Kennzeichnungslösung im Konzern können?
Eine Kennzeichnungslösung für mehrere Gesellschaften muss abbilden, welche Gesellschaft für welches Bild verantwortlich ist und wer es gekennzeichnet hat.
Betreiber ist die einzelne juristische Person, die über den KI-Einsatz entscheidet; ein Sammelkonto „Konzern“ belegt deshalb nicht, dass die Tochter X ihr Bild Y gekennzeichnet hat. Die technische Antwort darauf ist ein eigener, abgetrennter Bereich je Gesellschaft innerhalb derselben Lösung, in der IT „Tenant“ genannt. Im Einzelnen:
- Ein eigener Bereich je Gesellschaft (Tenant): Jede juristische Person sieht und belegt nur ihre eigenen Bilder.
- Rollen und Berechtigungen: Wer kennzeichnet, wer prüft Grenzfälle, wer verwaltet, wer liest nur das Protokoll. Der Praxisleitfaden erwartet von Unterzeichnern, dass auch externe Dienstleister, die an der Kennzeichnung mitwirken, die Pflichten kennen.
- Regeln statt Einzelentscheidungen: Standardregel „Jedes KI-Bild wird gekennzeichnet“; Grenzfälle wie geringfügige Retuschen oder erkennbar künstlerische Motive gehen an eine Prüferrolle (Was ist ein Deepfake?).
- Label in der Datei selbst: Bei dezentraler Veröffentlichung müssen Sie mit verhältnismäßigen Maßnahmen sicherstellen, dass das Label beim Publikum ankommt; der Praxisleitfaden verlangt von Unterzeichnern das Label im Inhalt oder ein gleichwertiges Overlay. Am verlässlichsten reist es in der Datei.
- Protokoll mit Zugriff für Compliance: Jede Kennzeichnung ist mit Zeit, Bild, Regel und Gesellschaft abrufbar.
Ob zentral für alle oder je Gesellschaft gekennzeichnet wird, lassen die Leitlinien offen; an der Pflicht ändert es nichts. Zentral: eine Regel, ein Protokoll über alle Gesellschaften. Dezentral: je Gesellschaft eigene Regeln und Formate. Wir empfehlen zentrale Technik und dezentrale Verantwortung, also einen Dienst mit einem eigenen Bereich je Gesellschaft. Rechtspflicht ist allein das Ergebnis, die Offenlegung je Bild; das Protokoll ist trotzdem der wichtigste Punkt, denn ohne Nachweis ist jede Kennzeichnung nur eine Behauptung.
Wie weisen Sie die Kennzeichnung nach?
Art. 50 Abs. 4 und 5 AI Act verlangt die Offenlegung und ihre klare Bereitstellung, sobald jemand den Inhalt zum ersten Mal sieht. Ein Protokoll verlangt das Gesetz nicht. Zeigen können müssen Sie die Kennzeichnung trotzdem, und zwar für das einzelne Bild: wann es gekennzeichnet wurde und wie. Fragen kann in Deutschland die Bundesnetzagentur, seit Juli 2026 Marktüberwachungsbehörde und Beschwerdestelle für den AI Act. Fragen kann auch ein Wettbewerber, per Abmahnung.
Dafür führen Sie mit mintys keine Liste. Der Nachweis entsteht im selben Arbeitsschritt: Die KI-Kennzeichnungsapp von on:mint setzt das sichtbare EU-Icon und schreibt zugleich in die Datei, welches Label wann gesetzt wurde, maschinenlesbar als Content Credential nach C2PA. Jedes Bild trägt seinen Nachweis selbst.
Genau diese Bausteine sieht der Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content vor, den die EU-Kommission im Juli 2026 als angemessenes Instrument zur Erfüllung der Kennzeichnungspflichten bestätigt hat; on:mint ist ihm als Unterzeichner beigetreten. Der Code verlangt von seinen Unterzeichnern zu dokumentieren, wie sie offenlegen. Wer mit mintys kennzeichnet, erledigt das nebenbei und muss nach den Leitlinien mit weniger Nachfragen der Aufsicht rechnen als jemand, der seine Kennzeichnung an keinem anerkannten Kodex ausrichtet.
Drei Ebenen tragen den Nachweis, und mintys legt alle drei an:
- Der digitale Pass in der Datei (Content Credential nach C2PA): belegt, dass, wann und von wem gekennzeichnet wurde, solange die Metadaten erhalten sind.
- Das unsichtbare Wasserzeichen im Bild: führt zurück zum hinterlegten Nachweis, wenn die Metadaten fehlen (der digitale Pass lässt sich also rekonstruieren).
- Der Eintrag in mintys (im Dashboard): hält je Bild fest, wann, mit welchem Label und von wem gekennzeichnet wurde.
Ebene 1: der Pass. Stellen Sie sich das Content Credential als digitalen Pass Ihres Bildes vor, der fest mit der Datei verbunden ist. Er hält fest, was über die Herkunft vorliegt und dass Ihre Kennzeichnung gesetzt wurde, mit Zeitpunkt und Aussteller. Jeder Eintrag ist kryptographisch signiert; wird später etwas am Bild oder am Pass verändert, wird die Signatur ungültig und die Änderung erkennbar. Der Zeitstempel einer unabhängigen Stelle ist der Poststempel auf dem Pass: Er belegt, dass die Kennzeichnung zu diesem Zeitpunkt vorlag, auch wenn das Signaturzertifikat später abläuft. Genau so verlangt es der Code of Practice von den Anbietern, die ihn unterzeichnet haben: signiert, mit Zeitstempel, manipulationserkennbar, mit sicher verwahrten Schlüsseln; mintys stellt den Pass so aus. Prüfen kann ihn jedes C2PA-Prüfprogramm; es unterscheidet „valid“ (Signatur intakt) von „trusted“ (Aussteller steht auf einer Vertrauensliste): Content Credentials prüfen und verstehen. on:mint erfüllt beide Kriterien.
Ebene 2: das Wasserzeichen. Löscht eine Plattform beim Hochladen die Metadaten, ist der Pass weg, das Bild aber nicht. Ein unsichtbares Wasserzeichen in den Bildpunkten führt zurück zum hinterlegten Nachweis. Der Pass ist Kryptografie, also eine Signatur, die Änderungen erkennbar macht; das Wasserzeichen ist Steganografie, also eine unsichtbare Kennung, die im Bild selbst steckt und die übliche Bearbeitung übersteht (KI-Wasserzeichen: was bleibt, wenn die Metadaten verschwinden). Der Code of Practice verlangt von seinen Unterzeichnern deshalb mindestens zwei Schichten: Metadaten und Wasserzeichen. on:mint erfüllt diese Anforderung für Sie.
Ebene 3: der Eintrag in mintys. Pass und Wasserzeichen belegen die Markierung in der einzelnen Datei. Wer viele Bilder und Videos kennzeichnet, braucht zusätzlich den Überblick: Im Dashboard sehen Sie alle gekennzeichneten Inhalte an einer Stelle, mit Label, Zeitpunkt und verantwortlicher Person.
Fazit: KI-Kennzeichnung automatisieren heißt, die Pflicht in den Ablauf zu holen
Bei hohem Volumen und mehreren Gesellschaften gehört die Kennzeichnung in den Ablauf: mintys kennzeichnet Ihre Deepfakes auch in großen Serien, Bild für Bild, per API, Batch oder MCP. Betreiber bleibt die Gesellschaft, die über den KI-Einsatz entscheidet; sie muss jeden Deepfake sichtbar offenlegen und sollte es belegen können. Zu tun: die Kennzeichnung in den Ablauf holen, Bereiche und Rollen je Gesellschaft trennen und ein Protokoll führen, auf das Compliance zugreifen kann. Alle Beiträge der Serie: Überblick zur KI-Kennzeichnungspflicht.
Dafür haben wir mintys gebaut, die KI-Kennzeichnungsapp von on:mint: sichtbares Label im Bild, Content Credential nach C2PA in der Datei, unsichtbares Wasserzeichen in den Bildpunkten, das Zuschnitt, Kompression und erneutes Hochladen übersteht, also die übliche Bearbeitung, und der Eintrag, wann und von wem gekennzeichnet wurde. So trägt jedes Bild seinen digitalen Pass, und Sie haben den Nachweis. mintys verarbeitet ganze Bild- und Videoserien in einem Lauf und unterstützt bei der Einschätzung, ob ein Bild überhaupt kennzeichnungspflichtig ist: nur labeln, was gelabelt werden muss. Es gibt mintys als Web App für Einzeldateien ohne Entwickleraufwand, als API für Batch-Verarbeitung und Produktions-Pipelines mit nutzungsbasierter Abrechnung und als MCP-Integration für Agenten-Workflows; Preise und Credits stehen auf onmint.io/ki-kennzeichnung.
Ob die Kennzeichnung am Ende auch wirklich im jeweiligen Kanal – sei es auf LinkedIn, Instagram oder anderswo – angekommen ist, zeigt on:mint Verify, eine kostenlose Browser-Erweiterung für Chrome und Co.: Sie prüft per Rechtsklick jedes Bild im Netz auf Content Credentials, unsichtbare Wasserzeichen und KI-Kennzeichnung.
Zum Kostenrisiko: Der AI Act sieht für Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder, bei Unternehmen, bis zu 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt der jeweils niedrigere Betrag. Dazu kommt die Abmahnung: Die Wettbewerbszentrale wertet Verstöße gegen den AI Act als unlauteren Wettbewerb und hat im Juli 2026 eine Beschwerdestelle für KI-Fälle eingerichtet, ausdrücklich auch für fehlende oder falsche Kennzeichnung KI-generierter Werbung. Mit Abmahnungen, also Unterlassungsaufforderungen samt Kostennote, ist deshalb zu rechnen. Was ein Verstoß im Einzelnen kostet: Was ein Verstoß kostet.
Drei Wege im Vergleich. Gegenüber dem Betrachter zählt allein das sichtbare Label; der Nachweis zählt, wenn Dritte Ihr Bild ohne Label weiterverbreiten oder jemand bestreitet, dass es gekennzeichnet war:
| Nur sichtbares Label | Nur Markierung des KI-Tools | mintys by on:mint | |
|---|---|---|---|
| Sichtbares Label im Bild, für den Betrachter ohne Werkzeug erkennbar (Ihre Pflicht als Betreiber, Art. 50 Abs. 4 AI Act) | Erfüllt | Fehlt | Erfüllt |
| Label nach den Vorgaben des Code of Practice: EU-Icon mit Klartext, im Bild, an fester Stelle | Je nach Umsetzung | Fehlt | Erfüllt |
| Kennzeichnung auch maschinenlesbar in der Datei, sodass Plattformen und Prüfprogramme sie erkennen | Fehlt | ErfülltSolange die Metadaten erhalten bleiben. | ErfülltAls Content Credential nach C2PA. |
| Nachweis je Bild, dass und wann gekennzeichnet wurde, auch wenn Label oder Metadaten unterwegs verloren gehen | Fehlt | Fehlt | ErfülltWasserzeichen im Bild, Pass in der Datei, Eintrag in mintys. |
Mit mintys erfüllen Sie Ihre Kennzeichnungspflicht nach dem AI Act ganz einfach, auch direkt aus Ihren Systemen: Label ins Bild oder Video, Content Credential in die Datei, Nachweis inklusive. Sichtbar kennzeichnen nach Art. 50 AI Act: Jetzt KI-Bilder kennzeichnen.
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